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Wohnmobilstellplatz mieten

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Wohnmobilstellplatz mittels Selfstorage mieten

Obwohl das Wintercampen durchaus seinen Reiz hat, wird ein der Großteil der Wohnmobile während der kalten Jahreszeit dennoch in den Winterschlaf geschickt. Da ein solches Fahrzeug naturgemäß nicht in die übliche Garage passt und Parkplätze vor dem Wohnhaus in der Stadt echte Mangelware sind, sichern sich die meisten Freizeitcamper nach dem Sommer rechtzeitig einen Wohnmobilstellplatz. Wichtig dabei ist, dass der Wagen vor schädlichen Umwelteinflüssen sowie vor unbefugten Zugriffen geschützt ist, damit er zu Saisonstart oder spätestens vor dem Urlaub sofort einsatzbereit ist.

Ab in den Winterschlaf zum Wohnmobilstellplatz

Ist das Wohnmobil ganzjährig angemeldet, darf es zwar auf einem öffentlichen Parkplatz oder vor dem Haus auf der Straße stehen, doch nicht jeder Mensch möchte das Fahrzeug zwölf Monate lang ungeschützt irgendwo abstellen – falls er einen solchen Ort in der verbauten und zugeparkten Stadt überhaupt findet. Was für einen kleinen Pkw schon schwierig ist, wird für den großen Bus zur echten Herausforderung.
Verfügt das Fahrzeug über ein Saisonkennzeichen, ist es verboten, dieses in den Ruhemonaten auf öffentlichem Grund zu parken. Auf privatem Boden darf es sich natürlich befinden, doch nicht jeder Freizeitcamper, der auch Hauseigentümer ist, verfügt über eine eigene Abstellfläche auf seinem Grundstück.
Will man nun sicher sein, dass sein Wohnmobil während der Wintermonate optimal verstaut ist, dabei vor den neugierigen Blicken anderer, Diebstahl sowie schädlichen Umwelteinflüssen geschützt wird, entscheidet man sich für die Selbsteinlagerung.

Wohnmobilstellplatz – wichtige Informationen zum Selfstorage

Ein mittels Stelfstorage abgestelltes und abgemeldetes Wohnmobil ist für 18 Monate durch eine sogenannte Ruheversicherung geschützt. Damit diese in Kraft treten kann bzw. Gültigkeit besitzt, muss das Kfz auf einer abgegrenzten Fläche parken. Wenn vor der Abmeldung in den Winterschlaf Teilkaskoschutz bestand, bleibt dieser während der Ruhezeit bestehen – auch bei Wohnmobilen mit Saisonkennzeichen. Da jedoch Vandalismusschäden durch die Ruheversicherung nicht gedeckt sind, ist es besonders wichtig, dass das Fahrzeug vor Fremdzugriffen geschützt wird – etwa in einem Lager mittels Selfstorage.
Ein paar wichtige Hinweise für Freizeitcamper: Wird das Wohnmobil über einen längeren Zeitraum hinweg, etwa zum Überwintern, auf einer Stellfläche geparkt, sollte der Reifendruck um ein halbes Bar erhöht werden – so wird bei schleichendem Luftverlust dem Platten vorgebeugt. Ideal ist außerdem, dass man zur gleichmäßigen Belasten der Reifen die Position des Wagens alle paar Wochen verändert – dies macht der fast rund um die Uhr ungehinderte Zugang beim Selfstorage jederzeit möglich. Vor dem neuen Einsatz im Frühjahr sollte man die Bordbatterie daheim neu laden oder es im Idealfall gar nicht erst zur vollständigen Entladung kommen lassen.